Radonsanierung für
Unternehmens­-immobilien

Die gesetzlichen Regelungen zum Radonschutz betreffen alle Bauten mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen im Keller bzw. Erdgeschoss wie Büros, Werkstätten, Fertigungs- und Konferenzräume oder Kantinen.

In Radonvorsorgegebieten gelten seit 2021 spezielle Schutzanforderungen: Wird ein Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft überschritten, müssen Maßnahmen zur Reduzierung der Konzentration eingeleitet werden (§ 128 StrlSchG). Zudem können auch Mitarbeiter aus anderen Gebäudebereichen verlangen, dass an Ihrem Arbeitsplatz ebenfalls die Radonbelastung gemessen wird.

Führende Experten der WHO, des Bundesamtes für Strahlenschutz und des Umweltbundesamtes sprechen sich sogar für einen Richtwert von nur 100 Becquerel pro Kubikmeter aus, der die durch Studien nachgewiesene, gesundheitlich unbedenkliche Grenze darstellt.

Als Arbeitgeber tragen Sie nicht nur Verantwortung für die Arbeitsplatzsicherheit Ihrer Mitarbeiter. Es ergeben sich dadurch für Sie auch Haftungsrisiken bei unterlassenen Schutzmaßnahmen. Überprüfen Sie deshalb frühzeitig die Radonbelastung Ihrer Firmengebäude.

Indem Sie das Thema Radonschutz proaktiv adressieren, senden Sie zudem positive Signale an die Belegschaft und Arbeitnehmervertretung, was wiederum auch zu einer zusätzlichen Mitarbeiterbindung führen kann.