Radonsanierung für
Sonder­immobilien

Die gesetzlichen Regelungen zum Radonschutz betreffen auch alle besonderen Bauten wie z.B. Denkmalschutzobjekte, historische Gebäude, Kasernen und sonstige militärischen Liegenschaften.

In Radonvorsorgegebieten gelten seit 2021 spezielle Schutzanforderungen: Wird ein Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft überschritten, müssen Maßnahmen zur Reduzierung der Konzentration eingeleitet werden (§ 128 StrlSchG).

Führende Experten der WHO, des Bundesamtes für Strahlenschutz und des Umweltbundesamtes sprechen sich sogar für einen Richtwert von nur 100 Becquerel pro Kubikmeter aus.

fachwerkhaus

Wir sind spezialisiert darauf, den besonderen Sicherheitsaspekten auch in militärischen Anlagen oder Kliniken Rechnung zu tragen.

Denkmalgeschützte Gebäude werden mit besonderen Techniken entsprechend den gültigen Vorgaben behutsam und an die Gegebenheiten angepasst mit der entsprechenden Sanierungsmethode saniert.