Radonsanierung für
Immobilien­eigentümer

Die gesetzlichen Regelungen zum Radonschutz betreffen alle Bauten mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen im Keller bzw. Erdgeschoss wie Wohnungen, Büros, Ladenlokale oder Hotel- und Pensionsräume, Wellnessanlagen und Ferienwohnungen.

In Radonvorsorgegebieten gelten seit 2021 spezielle Schutzanforderungen: Wird ein Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft überschritten, müssen Maßnahmen zur Reduzierung der Konzentration eingeleitet werden (§ 128 StrlSchG).

Führende Experten der WHO, des Bundesamtes für Strahlenschutz und des Umweltbundesamtes sprechen sich sogar für einen Richtwert von nur 100 Becquerel pro Kubikmeter aus.

Überprüfen Sie frühzeitig die Radonbelastung Ihrer Immobilien, deren Nachweis für gewerbliche Immobilienbesitzer verpflichtend wird. Fehlende oder zu hohe Messwerte können zu einem erheblichen Wertverlust beim Verkauf oder zu Schadenersatzforderungen führen.

Darüber hinaus ergeben sich erhebliche Risiken für Ihre Rendite, wenn private oder gewerbliche Mieten bis zur Abklärung der Radonbelastung bzw. -sanierung gemindert oder zurückgehalten werden.